Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die KAROCARD-Kundenkarte

1. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
    KAROCARD durch seine Willenserklärung auf dem Antragsformular
    an, evtl. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.

2. Nutzungsberechtigt sind:
    a) Kunden und deren Ehepartner sowie im gleichen Haushalt lebende
        Kinder, mit einem gültigen Energielieferungsvertrag der Stadtwerke
        Augsburg Energie GmbH oder
    b) Kunden, mit einem gültigen Abonnement (E-Ticket) des öffentlichen
        Personennahverkehrs der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG).

3. Funktionen der KAROCARD:
    a) Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen auf entsprechend ausge-
        wiesene und tatsächlich verfügbare Leistungen bei Kooperationspartnern
        der KAROCARD. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn die KAROCARD
        vor Beginn des Bezahlvorgangs vorgelegt wird. Die Inanspruchnahme
        der Leistungen erfolgt zu den Vertrags-/Geschäftsbedingungen der 
        jeweiligen Kooperationspartner. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH
        übernimmt keine Haftung oder Gewähr für diese Leistung.
    b) Soweit ein Abonnement mit der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
        (AVG) abgeschlossen ist, dient die KAROCARD als Nachweis für ein
        gültiges E-Ticket.
     c) Die KAROCARD kann an ausgewiesenen Stellen aufgeladen und an-
        schließend zur Bezahlung verwendet werden (Prepaidfunktion KAROpay).
        Dieses elektronische Bezahlsystem liegt ausschließlich im Verantwortungs-
        bereich der payment solution services GmbH, Willhoop 1, 22453 Hamburg.
        Mit der erstmaligen Aufladung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäfts-
        bedingungen von payment solution services GmbH an, welche an der Auf-
        ladestation oder im Internet unter www.KAROpay.de zur Verfügung stehen.

4. Kommt die KAROCARD durch Diebstahl oder Verlust abhanden, so ist dies
    der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die
    Stadtwerke Augsburg Energie GmbH behält sich das Recht einer Neuaus-
    stellung gegen eine Schutzgebühr in Höhe von EUR 10,- vor. Ein Anspruch 
    auf Erstattung eines evtl. Guthabens bzgl. der Prepaidfunktion besteht
    seitens der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH nicht.

5. Die KAROCARD verbleibt im Eigentum der Stadtwerke Augsburg
    Energie GmbH. Sie ist unverzüglich zurückzugeben, wenn die Nutzungs-
    berechtigung nach Ziffer 2 entfällt. Darüber hinaus ist die Stadtwerke
    Augsburg Ener-gie GmbH berechtigt, die Nutzungsberechtigung bei
    vorliegen eines wichtigen Grundes zu entziehen. Ein wichtiger Grund
    liegt insbesondere dann vor, wenn von einem Leistungspartner gegen-
    über dem Kunden ein Hausverbot ausgesprochen wird. Werden die Leist-
    ungen der KAROCARD dennoch weitergenutzt, ist die Stadtwerke Augsburg
    Energie GmbH berechtigt, einen Betrag in Höhe von EUR 24,- pro Kalender-
    monat in Rechnung zu stellen.

6. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ist berechtigt, an ausgewählten
    Stellen, aten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
    im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiteten und
    konzernübergreifend zu nutzen. Die Datenerhebung erfolgt über be-
    rührungslose Lesegeräte in anonymisierter Form und dient dazu, das
    KAROCARD-Konzept weiterzuentwickeln. Einen Zugriff auf die Daten hat
    nur die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH. Leistungspartner erhalten
    auf Anfrage nur demographische Daten die kei-nen Rückschluss auf
    einzelne Personen zulassen.

7. Erfüllungsort ist Augsburg.

Stadtwerke Augsburg Energie GmbH
Kundencenter KAROCARD
Hoher Weg 1
86152 Augsburg

Kontakt

Kundencenter

KAROCARD

Kundencenter
Telefon: 0821/6500-6500
Fax: 0821/6500-8145

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