Allgemeine Geschäftsbedingungen für die KAROCARD-Kundenkarte
1. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
KAROCARD durch seine Willenserklärung auf dem Antragsformular
an, evtl. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.
2. Nutzungsberechtigt sind:
a) Kunden und deren Ehepartner sowie im gleichen Haushalt lebende
Kinder, mit einem gültigen Energielieferungsvertrag der Stadtwerke
Augsburg Energie GmbH oder
b) Kunden, mit einem gültigen Abonnement (E-Ticket) des öffentlichen
Personennahverkehrs der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG).
3. Funktionen der KAROCARD:
a) Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen auf entsprechend ausge-
wiesene und tatsächlich verfügbare Leistungen bei Kooperationspartnern
der KAROCARD. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn die KAROCARD
vor Beginn des Bezahlvorgangs vorgelegt wird. Die Inanspruchnahme
der Leistungen erfolgt zu den Vertrags-/Geschäftsbedingungen der
jeweiligen Kooperationspartner. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH
übernimmt keine Haftung oder Gewähr für diese Leistung.
b) Soweit ein Abonnement mit der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
(AVG) abgeschlossen ist, dient die KAROCARD als Nachweis für ein
gültiges E-Ticket.
c) Die KAROCARD kann an ausgewiesenen Stellen aufgeladen und an-
schließend zur Bezahlung verwendet werden (Prepaidfunktion KAROpay).
Dieses elektronische Bezahlsystem liegt ausschließlich im Verantwortungs-
bereich der payment solution services GmbH, Willhoop 1, 22453 Hamburg.
Mit der erstmaligen Aufladung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen von payment solution services GmbH an, welche an der Auf-
ladestation oder im Internet unter www.KAROpay.de zur Verfügung stehen.
4. Kommt die KAROCARD durch Diebstahl oder Verlust abhanden, so ist dies
der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die
Stadtwerke Augsburg Energie GmbH behält sich das Recht einer Neuaus-
stellung gegen eine Schutzgebühr in Höhe von EUR 10,- vor. Ein Anspruch
auf Erstattung eines evtl. Guthabens bzgl. der Prepaidfunktion besteht
seitens der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH nicht.
5. Die KAROCARD verbleibt im Eigentum der Stadtwerke Augsburg
Energie GmbH. Sie ist unverzüglich zurückzugeben, wenn die Nutzungs-
berechtigung nach Ziffer 2 entfällt. Darüber hinaus ist die Stadtwerke
Augsburg Ener-gie GmbH berechtigt, die Nutzungsberechtigung bei
vorliegen eines wichtigen Grundes zu entziehen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere dann vor, wenn von einem Leistungspartner gegen-
über dem Kunden ein Hausverbot ausgesprochen wird. Werden die Leist-
ungen der KAROCARD dennoch weitergenutzt, ist die Stadtwerke Augsburg
Energie GmbH berechtigt, einen Betrag in Höhe von EUR 24,- pro Kalender-
monat in Rechnung zu stellen.
6. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ist berechtigt, an ausgewählten
Stellen, aten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiteten und
konzernübergreifend zu nutzen. Die Datenerhebung erfolgt über be-
rührungslose Lesegeräte in anonymisierter Form und dient dazu, das
KAROCARD-Konzept weiterzuentwickeln. Einen Zugriff auf die Daten hat
nur die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH. Leistungspartner erhalten
auf Anfrage nur demographische Daten die kei-nen Rückschluss auf
einzelne Personen zulassen.
7. Erfüllungsort ist Augsburg.
Stadtwerke Augsburg Energie GmbH
Kundencenter KAROCARD
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
